Vor OZG kommt OZF

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner, soweit nicht im Einzelfall vertraglich Abweichendes vereinbart wird. Sie gelten damit sowohl gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen (nachfolgend: Unternehmer) sowie gegenüber Verbrauchern.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen erkennen wir nur insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich in Schrift- oder Textform zustimmen. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge, soweit es sich um Geschäfte verwandter Art handelt.

 

§2 Angebot und Annahme

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Angebot ist nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. Ist nichts anderes vermerkt, so ist das Angebot mit den kalkulierten Preisen und Leistungen für einen Zeitraum von 14 Tagen für uns bindend. Der Vertragspartner erteilt auf Grundlage des unverbindlichen Angebots einen für ihn verbindlichen Auftrag über die von uns angebotenen Leistungen. Auftragsbestätigungen werden grundsätzlich nicht ausgeschrieben. Der Vertrag kommt konkludent durch Leistungserbringung durch uns zustande.

 

§3 Einbeziehung von Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)

Für die Lieferung von Hardware und Software als Drittanbieter gelten unsere BVB für die Lieferung von Hard- und Standardsoftware. Für an den Wünschen des Vertragspartners orientierte Erstellung und Lieferung von sog. Individualsoftware gelten unsere BVB für die Programmierung von Software. Für die Erbringung von Dienstleistungen wie z.B. die Pflege von Software und Wartung von Hardware gelten unsere BVB für die Erbringung von Dienstleistungen. Im Kollisionsfall gehen die jeweiligen BVB den AGB vor.

 
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die von uns genannten Preise. Diese verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung, Transport, Frachtversicherung sind zusätzlich vom Kunden zu tragen. Alle Rechnungen sind ohne Skontoabzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum an uns zu bezahlen. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden Zinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen fällig. Monatliche Entgelte für wiederkehrende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen dürfen wir ohne Zustimmung des Vertragspartners maximal einmal pro Jahr um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft erhöhen, erstmalig jedoch frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages. Die Entgelterhöhung erfolgt zur Deckung erhöhter Kosten. Der Vertragspartner kann nachweisen, dass die Preiserhöhung nicht oder nicht in geltend gemachter Höhe diesem Zweck geschuldet ist. Ist der Vertragspartner Verbraucher, kann er innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Preiserhöhungsmitteilung den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle wird bis zum Vertragsende das bisherige Entgelt berechnet, die Erhöhung also nicht wirksam. Die Zustimmung des Vertragspartners gilt jedoch als erteilt, wenn er innerhalb dieser Frist keine Kündigung ausspricht. Dies setzt voraus, dass wir den Vertragspartner mit der Preiserhöhungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen haben. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

 
§5 Haftung
Auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 haften wir unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von wesentlichen Pflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten haften wir nicht. Wir haften insbesondere nicht für Schäden infolge von Betriebsunterbrechungen oder -einschränkungen, die im Zusammenhang mit Reparaturen von zuvor bereits defekten Betriebsmitteln oder mit Beseitigungen von zuvor bereits vorliegenden Störungsfällen stehen und während der Dauer unserer Tätigkeit entstehen. Soweit nicht von uns ausdrücklich übernommen, trägt der Vertragspartner auf seinen Systemen die alleinige Verantwortung für alle Sicherheitsmaßnahmen inkl. Virenschutz, Datensicherung, Firewall-Konfiguration und das Einspielen von Sicherheitsupdates. Bei von uns verschuldetem Datenverlust ist unsere Haftung begrenzt auf die Kosten der Wiederherstellung der Daten aus der letzten vollständigen und fehlerfreien Datensicherung des Kunden. Unsere Haftung ist der Höhe nach auf 300.000,00 € Vermögensschäden und 3.000.000,00 € für Sachschäden pro Haftungsfall beschränkt. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender Haftung bleibt unberührt.

 
§6 Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
Bei der Einrichtung von Hardware hat der Vertragspartner auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Betriebsumgebung zu sorgen. Bei dem Erwerb von Software ist es Aufgabe des Vertragspartners anhand der Herstellervorgaben zu prüfen, ob diese auf der von ihm eingesetzten Hardware mit der von ihm eingesetzten Betriebssystemsoftware lauffähig ist, es sei denn, diese Software wurde von uns in Textform für den Einsatz auf dem System des Vertragspartners empfohlen. Bei der Erstellung von Individualsoftware übergibt uns der Vertragspartner unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen wir die aktuelle Konfiguration der beim Vertragspartner vorhandenen Hardware/Betriebssystem-Plattform ersehen können. Stellen wir dabei fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, ist diese Änderung vor Installation der Software auf Kosten und Risiko des Vertragspartners durchzuführen. Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet, uns kostenlos durch einen kompetenten Mitarbeiter zu unterstützen, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. Soweit nicht von uns vertraglich übernommen, hat der Vertragspartner vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch uns selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz zu sorgen. Der Vertragspartner hat uns auf eigene Kosten Zugang zu dem Gerät, auf dem unsere Leistung zu erbringen ist, zu verschaffen. Die Kennung und das Passwort für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf unsere Aufforderung hin nach Wahl des Vertragspartners einzugeben oder uns schriftlich auszuhändigen. Der Vertragspartner muss uns Zugriff auf USB-Datenträger, DVDs und Internet ermöglichen. Unsere Wartezeiten gelten als Aufwand.

 
§7 Termine, Fristen
Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind grundsätzlich unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung unsererseits durch Vorlieferanten und Hersteller. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen befugt, soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist. Jede Teilleistung gilt als selbständige Leistung.

 
§8 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (Arbeitskampfmaßnahmen, Unruhen Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung insbesondere im Rahmen von Pandemien und sonstige unabwendbare Ereignisse) befreien uns für die Dauer der Auswirkungen von der Lieferpflicht bzw. Leistung. Dauert die Störung länger als 3 Monate, so ist jeder Vertragsteil berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages schriftlich zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts sind uns die Kosten der bereits durchgeführten Arbeiten inkl. Material zu ersetzen. Auf Verlangen hat jeder Vertragsteil nach Ablauf der 3-monatigen Verzögerungsfrist zu erklären, ob er an dem Vertrag festhalten will oder nicht.

 
§9 Rücktrittsrechte
Ergänzend zu den gesetzlichen Rücktrittsrechten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn beim Vertragspartner Zahlungsunfähigkeit eintritt, er seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Verpflichtung uns gegenüber gefährdet ist. Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses berechtigen die oben genannten Tatbestände zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

 
§10 Geheimhaltung, Rückgabe
Alle durch uns zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen, ungeachtet in welcher Form sie erteilt wurden und ungeachtet des Speichermediums, sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder von uns zur Weiterveräußerung durch den Besteller bestimmt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks genutzt werden. Sie dürfen darüber hinaus nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Auf unsere Anforderung sind solche Informationen einschließlich angefertigter Kopien und etwaig überlassener Gegenstände einschließlich gemieteter und geleaster Hard- oder Software nach Beendigung des Vertrages unverzüglich und vollständig nach unserer Wahl an uns zurückzugeben oder zu vernichten. Wir behalten uns das Eigentum und alle Rechte an solchen Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten) vor. Soweit uns diese von Dritten zugänglich gemacht wurden, gilt dieser Rechtsvorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.

 
§11 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so ist Gerichtsstand Eschborn. Es gilt deutsches Recht. Sämtliche Ansprüche eines Unternehmers als Vertragspartner gegen uns, soweit in diesen AGB oder unseren BVB nichts Abweichendes geregelt ist, verjähren 24 Monate nach ihrer Entstehung.

 

Besondere Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen

§1 Erbringung von Dienstleistungen

Die Einrichtung und Wartung von technischen Geräten (Druckern, Telefonanlagen, IT-Hardware usw.), deren Installation, die Einrichtung und Einstellung von Software sowie die Einweisung in die Benutzung von Hard- und Software stellen Dienstleistungen dar, d.h. wir schulden nur die Tätigkeit, nicht aber den von dem Vertragspartner beabsichtigten Erfolg, es sei denn, wir haben vertraglich einen bestimmten Erfolg zugesichert. Dies gilt insbesondere bei einem Auftrag, der auf die Beseitigung eines im IT-System des Vertragspartners aufgetretenen Fehlers gerichtet ist. Hierbei ist auch die Ursachensuche Bestandteil der Dienstleistung, da auftretende Fehler unterschiedliche Ursachen haben können und diese nur in den seltensten Fällen auf Anhieb festzustellen sind. Die Auswahl der Tätigkeit liegt deshalb in unserem freien Ermessen. Dabei werden wir stets erst die nächstliegende, wahrscheinlichste Fehlerursache suchen und beseitigen, ohne damit zuzusagen, dass dies den gewünschten Erfolg herbeiführt. Ist nach unserer Einschätzung zur Fehlerbehebung die Beschaffung von Softwareprodukten, Hardwarekomponenten oder anderen Gegenständen einschließlich Verbrauchsmaterial wie z. B. Tonern oder Batterien erforderlich, werden wir einen gesonderten Auftrag des Kunden einholen. Erteilt der Vertragspartner den von uns zur Fehlerbehebung vorgeschlagenen Auftrag, hat er die Kosten auch dann zu tragen, wenn der gewünschte Erfolg nicht eintritt. Wir werden uns in diesem Falle aus Kulanz bemühen, die neu beschaffte Ware anderweitig zu veräußern und einen evtl. Erlös dem Vertragspartner gutschreiben. Übernehmen wir die Installation von Software, betrifft dies ausschließlich den vereinbarten Versionsstand in der auf dem von uns verwendeten Installationsmedium vorhandenen Fassung, mangels ausdrücklicher Vereinbarung die erste im Handel erhältliche Version. Wir schulden nicht die Installation aller zum Zeitpunkt der Installation verfügbaren Releases, Updates, Upgrades, Patches und Builds, selbst wenn diese vom Hersteller der Software empfohlen und auf dem Markt verbreitet sind. Diese zu installieren ist Angelegenheit des Vertragspartners, es sei denn etwas Abweichendes wurde ausdrücklich vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen spätere Versionsstände und Fassungen zu installieren, soweit uns der Vertragspartner nicht schriftlich gegenteilige Weisungen erteilt hat. Bei der Installation von Software stehen die Softwareeinstellungen einschließlich der Parametrisierung, d. h. der Einstellung und Anpassung von Programmfunktionen und –optionen an die betrieblichen Voraussetzungen des Kunden in unserem pflichtgemäßen Ermessen, es sei denn, konkrete Vorgaben wurden vertraglich vereinbart. Die Abrechnung von Dienstleistungen erfolgt nach Zeitaufwand, soweit nicht in Textform ein Festpreis vereinbart wurde.

 
§2 Mängelansprüche
Im Falle der mangelhaften Erbringung von Dienstleistungen werden wir nach unserer Wahl nacherfüllen, nachbessern oder eine Ausweichlösung anbieten. Gelingt uns dies nicht, kann der Vertragspartner die für diese Dienstleistung berechnete Vergütung angemessen herabsetzen oder von dem Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners auf Ersatz eines unmittelbaren Schadens wegen mangelhafter oder nicht erbrachter Leistung bestehen nicht.

 
§3 Laufzeit
Pflege-, Wartungs- und sonstige Serviceverträge, für die eine feste Vertragslaufzeit (12 oder 24 Monate) vereinbart wurde, sind für beide Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für uns insbesondere auch dann gegeben, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten erheblich verletzt. Schadenersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. AGB der Clatum Business Consulting GmbH für das Produkt Online-Zugangsformular, Stand November 2023
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